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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

WERBEAGENTUR LUZERN

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der WERBEAGENTUR LUZERN. Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrages.

2. Schriftform

Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Grundsätze

3. Leistungen der WERBEAGENTUR LUZERN

die WERBEAGENTUR LUZERN erbringt folgende Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation:

4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis

Die WERBEAGENTUR LUZERN verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Die WERBEAGENTUR LUZERN verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

5. Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen von der WERBEAGENTUR LUZERN geschaffenen Werke (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Programmiercode usw.) gehören grundsätzlich der WERBEAGENTUR LUZERN. Die WERBEAGENTUR LUZERN kann über diese Rechte gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis der WERBEAGENTUR LUZERN nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken – insbesondere an der Gestaltung oder an Details – vorzunehmen. Die WERBEAGENTUR LUZERNist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen. Die WERBEAGENTUR LUZERN behält sich das Recht vor ggf. eine Kausalstrafe basierend auf dem Auftragswert festzusetzen, sollten die Urheberrechte missbräuchlich ohne Nachfrage nicht respektiert werden.

5.1 Urheberrechte von Dritten (Bildrechte, Texte usw.)

Die WERBEAGENTUR LUZERN übernimmt keine Haftung bei der Verwendung von Bildern und Texten von Dritten aus dem Internet ohne Erlaubnis des Urhebers. Nach Möglichkeit machen wir den Kunden darauf aufmerksam, alle Inhalte korrekt anzuliefern bzw. zu kennzeichnen.

Die WERBEAGENTUR LUZERN geht grundsätzlich davon aus, dass das Urheberrecht für das vom Kunden gelieferte Erstellungs- und Ausgangsmaterial und allfällige Namensrechte im Besitz des Kunden sind und die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Ist dies nicht der Fall, haftet der Kunde für allfällige Ansprüche Dritter. Dies gilt für alle Bereiche unserer Agenturtätigkeit. Die Wahl der Mittel, die für die Ausführung eines Auftrags erforderlich sind, ist grundsätzlich frei.

5.2 Bestimmungen für elektronische Werke

Das Urheberrecht für alle von der WERBEAGENTUR LUZERN erstellten und veröffentlichten elektronischen Werke liegt ausschließlich bei der WERBEAGENTUR LUZERN.

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein eingeschränktes Nutzungsrecht für die erstellten Werke, d.h. er kann beispielsweise die von uns erstellte Website zeitlich uneingeschränkt auf einem zu vereinbarenden Webserver betreiben. Ein elektronisches Werk zu vervielfältigen, mehrfach (z.B. auf mehreren Servern) oder anderweitig zu verwenden, ist nicht erlaubt.

Dem Auftraggeber ist es nicht erlaubt, ohne unsere Zustimmung Änderungen an von uns erstellten elektronischen Werken vorzunehmen. Ausgenommen ist die mit uns vereinbarte Pflege einer Website, sofern das Design nicht verändert wird.

Der Quellcode sämtlicher Anwendungen bleibt in jedem Fall Eigentum der WERBEAGENTUR LUZERN.

6. Nutzungsumfang

Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch die WERBEAGENTUR LUZERN geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages. Daten und geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung der von der WERBEAGENTUR LUZERN geschaffenen Werke. Für jede außerhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis des Graphic Designers einzuholen und entsprechend zu entschädigen.

7. Gewährleistung

Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten, usw.) kann die WERBEAGENTUR LUZERN ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

8. Externe Zulieferung

Im Rahmen des Auftrages und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst die WERBEAGENTUR LUZERN Leistungen Dritter, welche sie für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung von reproduktionsreifen Vorlagen benötigt.

8.1 Externe Zulieferung, Drucksachen

Die WERBEAGENTUR LUZERN übernimmt keine Haftung bei Fehlern und Farbabweichungen bei Drucksachen.
Wir versichern, die Daten mit größter Sorgfalt an die Druckerei zu übergeben, und alles Nötige zu veranlassen damit das Druckgut so gut als möglich wird.

9. Aufbewahren von Unterlagen

Die WERBEAGENTUR LUZERN ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen, usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen serparat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können vom Graphic Designer die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.

10. Herausgabe von Original-Druckvorlagen

Die Original-Druckvorlagen (Reinzeichnung, elektronische Daten, lllustrationen, Negative, Diapositive) gehören grundsätzlich dem Graphic Designer und werden dem Kunden nur zur Verfügung gestellt, um deren Nutzung zu ermöglichen. Die Original-Druckvorlagen sind dem Graphic Designer zurückzugeben, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind.

11. Belegsexemplare

Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind dem Graphic Designer unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. Dem Graphic Designer steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.

Honorar

12. Auftragsvorbesprechung

In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.

13. Grundlage für Offerte und Rechnung

Grundlage für die Offerte und Verrechnung sind folgende Sätze:

Das Honorar der WERBEAGENTUR LUZERN richtet sich demnach nach Zeitaufwand und dem individuellen Stundenhonorar. Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte wird in jedem Fall empfohlen. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird von der WERBEAGENTUR LUZERN dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntgegeben und wird in der Rechnung speziell ausgewiesen. Auf Wunsch kann ein Kostendach bzw. ein Pauschalbetrag mit dem Kunden definiert werden. Offerten sind generell für 3 Monate gültig. Wird eine Offerte ganz oder in Teilen während des Zeitraumes von 3 Monaten nicht in Anspruch genommen, verliert sie ihre Gültigkeit.

14. Hosting Webserver / Service Abonnement

Das Hosting wird monatlich verrechnet. Je nach Server und Leistung. Der Hosting Beitrag beinhaltet auch den technischen Support und die Betreuung der Website und e-Mail Dienste.

größere Anpassungen, Programmierungen, Backups zurückspielen und Erweiterungen werden je nach Abo separat verrechnet. Das Hosting-oder Service Abonnement ist auf Ende Jahr schriftlich mind. 2 Monate im Voraus zu kündigen. Es werden keine schon bezahlten Kosten zurückerstattet. Zugang zum Server erhält nur der Vertragspartner. Externer Zugang muss angefragt werden.

Die WERBEAGENTUR LUZERN übernimmt keine Haftung bei Serverausfällen oder Attacken von Dritten auf die jeweiligen Server.

Wenn der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen verstösst, Dienstleistungen oder Server zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, Malware auf dem Serveraccount ist, unzulässige Inhalte (z.B. Gewalt, Rassismus usw) zugänglich macht oder wenn der WERBEAGENTUR LUZERN ein Reputationsschaden droht, ist die WERBEAGENTUR LUZERN nach eigenem Ermessen berechtigt, die Kundenwebsite ohne Verzögerung zu deaktivieren oder die Server Logins zu ändern bzw. den Zugriff zu beschränken und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Es werden keine schon bezahlten Kosten zurückerstattet.

15. Honorarzuschläge / Abgeltung Rechte

Für folgende Gestaltungsaufträge (Neuentwicklungen) ist mit dem Auftraggeber zusätzlich eine Abgeltung des Nutzungsrechtes bzw. Urheberrecht für sämtliche Anwendungen zu vereinbaren:

Signete, Wortmarken, Bildmarken:

Gestaltung, Layout, Kreativarbeit, Programmierung, Websiten und Verpackungen jeglicher Art:

16. Reduktion oder Annullierung des Auftrages

Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages für sich oder als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die WERBEAGENTUR LUZERN Anspruch auf das Honorar gemäß vorstehenden Bestimmungen und pro rata temporis. Weiter hat die WERBEAGENTUR LUZERNdas Recht

17. Abrechnung

Die Abrechung erfolgt in der Regel gem. Offerte oder bei kleineren Arbeiten nach Aufwand. Zusatzaufwände werden nach Abmachung verrechnet.

18. Zahlungsbestimmungen

Die WERBEAGENTUR LUZERN erhält eine Anzahlung von 50% der Auftragshöhe nach Auftragserteilung. Weitere 50% bei Fertigstellung des Auftrages bzw. dem Hochladen von Websiten auf den jeweiligen Server.

19. Betreibung

Im Falle einer Betreibung an den Auftraggeber, fallen sämtliche Kosten die dadurch entstehen zulasten des Auftraggebers. Das beinhaltet u.a. die Betreibungsgebühr und die Arbeitsausfallsentschädigung inkl. Verzugszinsen.

20. Berater- und Vermittlungskommissionen

Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich die WERBEAGENTUR LUZERN. Sie werden individuell nach Zulieferer gehandhabt.

Rechtliches

21. Anwendbares Recht

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der WERBEAGENTUR LUZERN unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen nichts abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.

22. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz


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